Informationen für Händler zu den Börsen

Eisenbahnfreunde Aalen e.V.
- Börsenorganisation -
Hans Weiß
Im Stollberg 11
73540 Heubach

Fax: 07173 914819
E-Mail: hans.weiss.heubach@web.de

Anmeldungen für die Frühjahrs- bzw. Herbsbörse bitte an diese Adresse senden. Es werden nur unterschriebene Anmeldungen berücksichtigt.
Die Anmeldung kann über das jeweilige Formular erfolgen. Bitte die Daten eingeben und dann ausdrucken und unterschreiben.

Bitte senden Sie ihre Anmeldung an die hier angegebenen Kontaktdaten. Damit ist sichergestellt, dass ihre Anmeldung direkt bei der Börsenorganisation ankommt und nicht erst intern weitergeleitet werden muss.

# 1
Der Veranstalter überlässt dem Aussteller die reservierten Tischflächen zum Ankauf, Verkauf oder Tausch von Modelleisenbahnen aller Spurweiten. Zubehör, Autos, Puppen und sonstiges Spielzeug. Die überlassenen Tische dürfen nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter verstellt werden. Die vorhandenen Gänge müssen von jeglichen Gegenständen absolut freigehalten werden.

# 2
Der Veranstalter weist ausdrücklich daraufhin, dass die Aussteller nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind, an den Ständen ihren Namen, ihre Anschrift und ferner bei den angebotenen Waren die geforderten Preise einschl. Mehrwertsteuer deutlich sichtbar und gut leserlich anzubringen haben.

# 3
Ohne Zustimmung des Veranstalters ist eine Weitergabe der Ausstellungstische an Dritte nicht gestattet.

# 4
Bei durch eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit verursachten Personen- bzw. Sachschäden haftet jeder Aussteller in voller Schadenshöhe persönlich selbst.

# 5
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder Verlust der ausgestellten Waren.

# 6
Gehen mehr Reservierungswünsche ein, als Plätze vorhanden sind, behält sich der Veranstalter das Recht der Auswahl vor.

# 7
Der Aussteller erhält ca. 2 Monate vor der jeweiligen Veranstaltung eine schriftliche Reservierungsbestätigung.
Eine Reservierung bei erstmaliger Teilnahme ist nur gegen Vorkasse möglich!

# 8
Absagen von Seiten des Ausstellers sind bis spätestens 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei verspäteter Absage besteht Zahlungspflicht. Absagen haben grundsätzlich in Textform zu erfolgen.

# 9
Reservierte Tische werden bis 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn freigehalten. Danach erfolgt bei Bedarf Vergabe an andere Aussteller bzw. Anbieter.

# 10
Fällt eine Veranstaltung durch höhere Gewalt oder aus anderen zwingenden Gründen aus, so besteht kein Anspruch gegenüber dem Veranstalter auf Ersatz von entgangenem Gewinn oder wirtschaftlichen Nachteilen.

# 11
Die angemieteten Ausstellungsflächen sind bei Veranstaltungsende in einem sauberen Zustand zu verlassen.

# 12
Eigen - oder Fremdwerbung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zulässig.

# 13
Embleme des Dritten Reiches dürfen nicht öffentlich gezeigt werden.

# 14
Der Aussteller verpflichtet sich, seine Tischfläche bis 30 Minuten vor Veranstaltungsende belegt zu halten. Bei Missachtung behält sich der Veranstalter den Ausschluss des Betreffenden von künftigen Veranstaltungen vor.

# 15
Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner Beauftragten ist Folge zu leisten. Der Veranstalter hat während der Veranstaltung Hausrecht.

# 16
Bei Verstößen gegen die Veranstaltungsbedingungen erfolgt Ausschluss von der laufenden bzw. den künftigen Veranstaltungen.

# 17
Als Gerichtsstand gilt für beide Parteien Aalen als vereinbart.


Stand: Februar 2003